Batteriespeicher werden privilegiert
Batteriespeicher im Außenbereich werden privilegiert – was das für Ihren Hof jetzt bedeutet
Zusammenfassung
Der Bundestag und Bundesrat hat die Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich beschlossen: Im Baugesetzbuch (BauGB) wird ein neuer Tatbestand eingeführt. Künftig sind Batteriespeicher ab 1 MWh Speicherkapazität im Außenbereich als privilegierte Vorhaben zugelassen (§ 35 Abs. 1 Nr. 11 neu). Das beschleunigt Genehmigungen deutlich.
Bebauungsplan? In der Regel nein. Mit der Privilegierung entfällt typischerweise das aufwendige Bauleitplanverfahren – stattdessen reicht der direkte Bauantrag (unter Beachtung aller öffentlich-rechtlichen Belange wie Naturschutz und Brandschutz).
Mehr Flexibilität bei der Speicher-Nutzung: Zusätzlich zum BauGB wird der § 118 Abs. 6 EnWG so angepasst, dass gemischt genutzte („Multi‑Use“) Speicher netzentgeltlich nicht mehr benachteiligt sind. Praktisch heißt das: PV‑Strom (Grünstrom) und Netzstrom (Graustrom) können in einem Speicher wirtschaftlich kombiniert und anteilig von Netzentgelten befreit werden.
Zeitplan: Inkrafttreten erfolgt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, sehr wahrscheinlich noch in diesem Jahr (2025)
SONNTAG Energy Batteriespeicher, geht noch 2025 als Stand-alone Speicher ans Netz
2) Warum die Privilegierung ein Durchbruch ist
Batteriespeicher (oder Battery Energy Storage System, kurz BESS) sind das fehlende Puzzleteil der Energiewende – gerade auf dem Land. Sie glätten Erzeugungsspitzen, stabilisieren Netze und machen mehr eigenen Solarstrom nutzbar. Landwirtschaftliche Betriebe haben dafür ideale Voraussetzungen: Flächen, bestehende PV‑Dachanlagen oder geplante Agri‑PV, planbare Lasten (Kühlung, Lüftung, Melken) und oft solide Netzanschlüsse. Bisher scheiterten viele Projekte weniger an der Technik, sondern am Planungsrecht: Außenbereich gleich Bebauungsplan (B-Plan) – und das dauerte.
Die neue Privilegierung bringt Planungssicherheit und Geschwindigkeit: Wenn klar ist, dass ein Batteriespeicher ab 1 MWh Speicherkapazität im Außenbereich grundsätzlich zulässig ist, lässt sich die Umsetzung vom ersten Gespräch bis zur Inbetriebnahme sauber durchplanen – ohne monatelanger Diskussion im Bebauungsplanverfahren. Das reduziert Kosten, Risiken und Zinsen, die bislang durch Verzögerungen entstanden.
3) Wie die Situation bisher war – und warum es so kompliziert war
Bislang wurde versucht, Batteriespeicher über § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB („Anlagen der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität“) zu privilegieren. Die Praxis war uneinheitlich: Einige Länder werteten Speicher als privilegiert, andere verneinten die „ortsgebundenheit“ (wie z.B. in Bayern). Ergebnis: unterschiedliche Bescheide, lange Verfahren, teils Ablehnungen – und deshalb oft der Umweg über Bauleitplanung.
Für Landwirte bedeutete das: hoher Aufwand, unsichere Zeitpläne und zusätzliche Planungskosten – selbst dann, wenn Speicher technisch und netzseitig sinnvoll waren.
4) Was sich jetzt durch das neue Gesetz ändert (Bundestag‑Beschluss)
4.1 Neue Privilegierung nach BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 11 (neu)
Kern der Reform ist der neue Privilegierungstatbestand im Baugesetzbuch:
„… der Speicherung von elektrischer Energie in einer Batteriespeicheranlage mit einer Speicherkapazität von mindestens 1 Megawattstunde dient.“ (Quelle)
Was das praktisch bedeutet:
Batteriespeicher ≥ 1 MWh gelten im Außenbereich grundsätzlich zulässig – wie andere ausdrücklich privilegierte Energievorhaben (z.B. Agri-PV in räumlich-funktionalem Zusammenhang zum Hof)
Deutliche Beschleunigung: Statt Bauleitplanverfahren kann die Untere Baubehörde direkt über den Bauantrag entscheiden; die Abwägung sonstiger öffentlicher Belange bleibt, aber das Grundsatz‑„Ob“ ist geklärt.
4.2 Wichtiger Zusatzänderung: Anpassung § 118 Abs. 6 EnWG (Multi‑Use wird wirtschaftlich)
Parallel zur bauplanungsrechtlichen Klarstellung wird § 118 Abs. 6 EnWG angepasst: Speicher, die nicht den gesamten ausgespeicherten Strom ins Netz zurückgeben, können für den wieder eingespeisten Anteil die Netzentgeltbefreiung nutzen. Das beseitigt die bisherige Benachteiligung gemischt genutzter Speicher (z. B. PV + Netz, Eigenverbrauch + Regelenergie).
Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt das ausdrücklich: Multi‑Use‑Speicher – also Speicher, die PV‑Strom (Grünstrom) und Netzstrom (Graustrom) flexibel einsetzen – werden dadurch wirtschaftlich deutlich attraktiver.
Ihr Vorteil auf dem Hof: Sie brauchen keinen zweiten Speicher nur dafür, dass ein Teil Ihres Stroms aus der PV kommt und ein anderer aus dem Netz – ein System reicht, die Netzentgeltbefreiung gibt es anteilig für das, was ins Netz zurückgeht.
5) Ab wann gilt das neue Gesetz? – Zeitplan für Landwirte
Bundesrat: hat dem Gesetz am 21.11.2025 zugestimmt (Quelle)
Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, was wenige Tage nach Unterschrift des Bundespräsidenten erfolgt. Das kann noch in diesem Jahr (2025) erfolgen.
6) Was bedeutet das konkret für Ihren Hof?
Kurz gesagt: Sie kommen schneller zu einem rechtssicheren Speicher, können PV‑, Agri‑PV‑ und Netzstrom flexibler kombinieren und mehr Wert aus Ihrem Strom ziehen.
Konkrete Effekte ab Inkrafttreten:
Laufende Vorhaben beschleunigen
Haben Sie bereits eine Netzanfrage gestellt oder ein Speicherprojekt in Planung? Statt Bauleitplanung können Sie – sofern Batteriespeicherkapazität ≥ 1 MWh – direkt den Bauantrag stellen. Das reduziert Monate, teilweise Jahre. (Andere Belange wie Immissions‑, Natur‑, Wasser‑ und Brandschutz bleiben natürlich zu prüfen.). Gerne unterstützen wir Sie beim Bauantrag, wir haben bereits zahlreiche Batteriespeicher genehmigt bekommen.
Mehr Erlösmodelle, besserer Eigenverbrauch
Dank der Multi‑Use‑Regel lohnt sich ein Speicher, der PV‑Strom puffert, Lastspitzen glättet und am Markt (z. B. Intraday/Regelleistung via Direktvermarkter) agiert. Netzentgelte fallen auf den wieder ins Netz eingespeisten Anteil nicht an – das verbessert die Wirtschaftlichkeit.
Synergien mit Agri‑PV und PV‑Dach
Für Agri‑PV‑Projekte, Dachanlagen > 100 kWp oder Auslauf‑EEG‑Bestände ist der Speicher die Versicherung gegen negative Börsenstromspreise und das Werkzeug für hohe Eigenverbrauchsquoten. Gleichzeitig steigern Sie die Netzdienlichkeit – ein Pluspunkt im Verfahren und bei Netzbetreibern.
Typische Hof‑Anwendungen
Milchvieh/Schweine/Geflügel: Kühlung, Lüftung, Fütterung – Lastspitzen kappen, Grundlast mit PV decken.
Direktvermarktung: Über Nacht günstig laden, morgens Spitzenpreise mitnehmen (im Rahmen Ihrer Vermarktung).
E‑Mobilität/Landtechnik: Ladepunkte last‑ und preisbasiert betreiben; bidirektionale Szenarien werden regulatorisch mitgedacht.
Für wen besonders attraktiv?
Agri‑PV‑Projekte (Neuplanung und Nachrüstung)
Dachanlagen > 100 kWp auf Ställen/Hallen
Post‑EEG‑Anlagen, die flexible Vermarktung suchen
Höfe mit hohem Strombedarf (Kühlung, Lüftung, Melken, Trocknung, Werkstatt, E‑Mobilität)
7) Wie SONNTAG Energy Landwirte konkret unterstützen kann
Unser Angebot – schlank, praxisnah, aus einer Hand:
Machbarkeits‑ & Wirtschaftlichkeits‑Check
Lastprofil, PV‑Erzeugung, Netzanschluss, mögliche Speichergröße, Vermarktungsmodelle – Sie erhalten eine belastbare Entscheidungsvorlage.
Bauantrag statt Bauleitplan
Wir erstellen die Antragsunterlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 11 (neu) BauGB, inkl. Lageplan, Brandschutzkonzept, Umwelt‑Screening und Mess‑/Abrechnungskonzept für Multi‑Use Speicher.
Technik & Umsetzung
Auslegung (Batterie, Trafostation, Energiemanagementsystem), Netz‑/Schutzkonzept, Bau & Inbetriebnahme – ein Ansprechpartner.
Integration in Agri‑PV und PV‑Dach
Neu‑ oder Bestandsanlagen: Energiefluss‑ & Vergütungskonzepte (Eigenverbrauch, Überschusseinspeisung, Direktvermarktung), Spitzenkappung, Notstrom/USV optional.
Regional stark
Bodensee / Oberschwaben / Allgäu: kurze Wege, schneller Vor‑Ort‑Service, Erfahrung aus eigenen Speicherprojekten.
8) Kontakt & Beratung
„Lohnt sich ein Speicher bei mir?“ – Wir prüfen das kostenlos.
Schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular und wir melden uns telefonisch zurück.