Autor: Josef Haverkampf, Mitbegründer von SONNTAG Energy
Batteriespeicher unserer Agri-PV-Anlage in Kressbronn auf dem Obsthof Bernhard.
Ein Batteriespeicher kann für landwirtschaftliche Betriebe zu einem wichtigen Baustein ihrer Energieversorgung und zu einer zusätzlichen Einnahmequelle werden. Ob sich die Investition rechnet, hängt neben Technik, Anschaffungskosten und Vermarktung auch von den regulatorischen Rahmenbedingungen ab. Gerade bei den Netzentgelten stehen Veränderungen an, die für geplante Projekte relevant sind.
Wer einen Batteriespeicher plant, sollte deshalb einen Termin im Blick behalten: den 31. Dezember 2026. Nach dem aktuellen Entwurf der Netzentgeltreform AgNes kann eine bis dahin verbindlich getroffene Investitionsentscheidung entscheidend dafür sein, ob ein Projekt weiterhin von der bisherigen Netzentgeltbefreiung profitiert oder künftig ein jährliches Kapazitätsentgelt in der Größenordnung von etwa 4–7 € pro kW und Jahr zahlen muss.
Warum die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher so wichtig ist
Batteriespeicher machen Strom zeitlich flexibler nutzbar. Sie können Solarstrom aufnehmen und ihn später bereitstellen, wenn er auf dem Hof gebraucht wird oder sich besser vermarkten lässt. Bei entsprechend ausgelegten Anlagen kann der Speicher zusätzlich Strom aus dem Netz laden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einspeisen.
Für dieses Geschäftsmodell sind die Kosten des Netzbezugs entscheidend. § 118 Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von den Netzentgelten für den zur Speicherung bezogenen Strom vor. Sie gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Das gesetzliche Zeitfenster umfasst grundsätzlich Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden.
Auf dieser Grundlage wurden viele Speicherprojekte kalkuliert. Allerdings erlaubt das Gesetz der Bundesnetzagentur auch, abweichende Regelungen zu treffen. Genau hier setzt die aktuelle Reform an.
Was sich durch AgNes ändern soll
AgNes steht für die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom. Mit dem Verfahren will die Bundesnetzagentur neu regeln, wie die Kosten des Stromnetzes auf seine Nutzer verteilt werden. Auch Stromspeicher sollen künftig einen Beitrag zur Finanzierung leisten.
Für netzgekoppelte Speicher sieht der Entwurf ein jährliches Kapazitätsentgelt vor - also einen jährlichen Beitrag zu den Netzkosten. Es richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität.
Was ein solcher Kostenposten bedeuten kann, zeigt ein vereinfachtes Beispiel: Bei einer abrechnungsrelevanten Kapazität von 1.000 Kilowatt und einem angenommenen Entgelt von sechs Euro je Kilowatt und Jahr entstehen 6.000 Euro zusätzliche jährliche Kosten. Über 20 Jahre wären das bei unverändertem Entgelt 120.000 Euro, ohne Abzinsung gerechnet. Zur Größenordnung: Die BNetzA hat im Mai 2026 ein Kapazitätsentgelt von etwa 4–7 € pro kW und Jahr geschätzt (Kurzinfo zum Zwischenstand, Folie 10, dort für Einspeiser). Laut Entwurf sollen Speicher denselben Preis zahlen. Einen festen Betrag nennt der letzte Entwurf nicht, nur eine Rechenmethode.
Warum bereits Ende 2026 zählt
Die neue Netzentgeltsystematik soll grundsätzlich ab 2029 angewendet werden. Für den vorgesehenen Vertrauensschutz ist jedoch ein früherer Zeitpunkt relevant: die endgültige Investitionsentscheidung, auf Englisch „Final Investment Decision“ oder kurz FID.
Nach dem aktuellen Entwurf muss diese Entscheidung vor Bekanntgabe der Festlegung getroffen sein. Als Bekanntgabetag ist nach heutigem Zeitplan der 1. Januar 2027 vorgesehen. Daraus ergibt sich der 31. Dezember 2026 als maßgeblicher Termin für die Investitionsentscheidung. Verschiebt die Bundesnetzagentur die Bekanntgabe, verschiebt sich auch dieser Termin.
Das bedeutet: Ein Speicher muss für diese Übergangsregelung nicht bereits Ende 2026 fertig gebaut sein. Die Investition muss aber rechtzeitig verbindlich auf den Weg gebracht werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere das Zeitfenster für die Inbetriebnahme, bleiben bestehen.
Was als verbindliche Investitionsentscheidung gilt
Eine unverbindliche Absichtserklärung oder ein eingeholtes Angebot reichen nach dem Entwurf nicht aus. Vorgesehen sind insbesondere zwei Anforderungen:
Verbindliche Komponentenbestellungen: Sie müssen mindestens die Hälfte des maßgeblichen Investitionsvolumens abdecken. Die Begründung des Entwurfs stellt dabei auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Anlagenkomponenten ab.
Eine wirtschaftlich erhebliche Bindung: Von den geschlossenen Verträgen darf sich der Besteller nicht ohne wesentlichen Vermögensschaden lösen können.
Bezahlt sein müssen die Komponenten bis zum Stichtag nicht. Es kommt auf die verbindliche Bestellung an.
Ein Vertrag über Lieferung und Bau des Speichers, ein sogenannter EPC-Vertrag, kann diese Kriterien grundsätzlich erfüllen. Entscheidend sind sein konkreter Inhalt und die nachvollziehbare Aufteilung auf Komponenten und Bauleistungen. Eine Unterschrift allein garantiert noch keinen Vertrauensschutz.
Die Investitionsentscheidung soll dem zuständigen Netzbetreiber nach dem Entwurf bis zum 31. März 2027 nachgewiesen werden. Dieser spätere Nachweistermin verschiebt den Termin für die Entscheidung selbst nicht.
Was passiert, wenn die Entscheidung später fällt?
Wird die Investitionsentscheidung erst nach dem vorgesehenen Stichtag getroffen, könnte das Projekt die geplante Übergangsregelung verfehlen. Dann müssten die künftigen Finanzierungsentgelte in die Kalkulation einfließen.
Ein Batteriespeicher kann sich auch unter veränderten Bedingungen rechnen. Umso wichtiger wird es, Speichergröße, Netzanschluss, Eigenverbrauch und Vermarktung sorgfältig aufeinander abzustimmen. Bei SONNTAG Energy betrachten wir deshalb Agri-PV und Batteriespeicher gemeinsam und entwickeln ein Konzept, das zum jeweiligen Betrieb passt.
Der geplante Vertrauensschutz betrifft außerdem nicht automatisch sämtliche künftig möglichen Entgeltbestandteile. Dynamische Netzentgelte, die Anreize für einen netzorientierten Betrieb setzen sollen, werden gesondert geregelt.
Jetzt das eigene Speicherprojekt prüfen
Für Landwirte mit konkreten Speicherplänen lohnt es sich, die nächsten Schritte zeitnah zu klären: Passt das technische Konzept? Ist der Netzanschluss ausreichend geklärt? Trägt die Wirtschaftlichkeitsrechnung? Und lässt sich eine verbindliche Investitionsentscheidung noch in diesem Jahr treffen?
Sie planen einen Batteriespeicher, eigenständig oder in Kombination mit Agri-PV? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung zu Ihrem Betrieb passt und welche nächsten Schritte für Ihr Projekt sinnvoll sind: https://sonntagenergy.com/kontakt
Stand: 29. Oktober 2026. Die beschriebenen AgNes-Regelungen beruhen auf dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur. Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich. Ob eine Befreiung greift, hängt vom jeweiligen Projekt und der endgültigen Regelung ab.